Jugendschutz

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Kinder bis einschließlich 12 Jahren in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person haben freien Eintritt.

Besucher:innen unter 16 Jahren dürfen sich nicht auf dem Festivalgelände aufhalten, es sei denn, sie sind mit ihren Erziehungsberechtigten (nur Vater oder Mutter) vor Ort.

Besucher:innen zwischen 16-18 Jahren können das Festivalgelände bis 24:00 Uhr betreten und müssen dieses spätestens zu diesem Zeitpunkt verlassen, es sei denn, sie sind mit ihrem Erziehungsberechtigten (nur Vater oder Mutter) oder Erziehungsbeauftragten vor Ort. Maximal zwei Personen können von einer erziehungsbeauftragten Person beaufsichtigt werden. Der Konsum von hochprozentigem Alkohol ist verboten.

Besucher:innen über 18 Jahren haben uneingeschränkten Zugang, solange sie nicht gegen geltende Gesetze oder festgelegte Regeln verstoßen. Allgemein: Grundsätzlich sind von jedem Besucher Ausweispapiere mitzuführen, mit welchen das Alter sowie die Richtigkeit der Daten für die Erziehungsbeauftragung überprüft werden können. Die Erziehungsberechtigten (Mutter und Vater) haben die Möglichkeit, eine Aufsichtspflicht auf eine andere Person zu übertragen. Nutzt dazu bitte das Formular zum Download: Eerziehungsvollmacht.pdf

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